
Kaufen & Verkaufen
Radl(teile)flohmarkt
Zweimal jährlich organisieren wirden Radl(teile)flohmarkt in den Räumlichkeiten der Bäckerei für alles Rund ums Radl.
Ein Pflichttermin für jede/n, die/der ein neues Radl braucht, Teile zum Reparieren oder Pimpen sucht oder sich ein neues Outfit zulegen will. Aktuelle Flohmarkttermine werden hier auf der Website oder und auf Facebook angekündigt.

Frequently Asked Questions
Was kann ich alles verkaufen? Grundsätzlich ist alles erlaubt, was mit dem Thema Fahrrad zu tun hat von Klamotten über Teile und Zubehör bis zu ganzen Rädern jeglicher Art. Die Waren können neu oder gebraucht sein. Bei großen, gewerblichen Anbietern behalten wir uns vor die Standgebühr etwas zu erhöhen. Natürlich ist es verboten gestohlene Waren anzubieten!

Muss der Tisch selbst mitgebracht werden? Wenn möglich ja. Wir versuchen aber so viele Tische und Stühle wie möglich aus der Bäckerei zur Verfügung zu stellen.
Habe ich irgendwelche Pflichten von denen ich nichts weiß? Keine Angst Du verkaufst Deine Seele nicht an Satan. Aber natürlich gilt die Hausordnung der Bäckerei und eine kleine Flohmarktordnung (siehe unten) gibt es auch, die Du beachten solltest.
Muss ich mich anmelden? Bitte kündigt euch per Email bei uns unter radlwerkstatt@gmail.com an.
Flohmarkt bei schlechtem Wetter? Natürlich! Alles findet in den Räumlichkeiten der Bäckerei – Kulturbackstube, Dreiheiligenstraße 21a im Trockenen statt.
Darf ich mir den Platz selber aussuchen bzw. reservieren? Ja klar, aber: first come – first serve! Durch deine Anmeldung kannst du dir einen Platz reservieren, solltest du aber eine halbe Stunde vor begin nicht da sein, müssen wir deinen Platz leider an andere Verkäufer weitergeben, sollte kein Platz mehr sein.
Wann muss man da sein? Als Aussteller sollte man spätestens eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn da sein und aufbauen. Solltet ihr später kommen, können wir euch den reservierten Tisch nicht mehr garantieren. Besucher sollten ebenfalls pünktlich sein. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass sich früh da sein lohnt!

Darf ich meinen Müll da lassen? Bitte, bitte nicht: wir haben keinen Müllcontainer, deswegen packt bitte Euren Müll in einen mitgebrachten Sack und entsorgt ihn auf dem Heimweg in einen Müllkübel (nur ein Vorschlag).

Und zu guter letzt: Wieviel kostet mich eigentlich ein Stand? Die Bikerei als Veranstalter hebt von Privatpersonen € 10,- Standgebühr ein. Solltet ihr nur einen halben Tisch brauchen (wenig Sachen haben) zahlt ihr auch nur die Hälfte. Ausnahmen lassen sich in der Flohmarktordnung nachlesen. Die Erlöse gehen zu 100% an das Projekt WorldBicycleRelief. SPENDEN sind gerne gesehen!!
Flohmarktordnung
Manche Regeln tragen einfach zu unserer und eurer Sicherheit bei.
§ 1 Anerkennung Marktordnung Das Betreten des Geländes ist für Teilnehmer und Besucher unter Anerkennung der Flohmarktordnung und der Hausordnung der Bäckerei – Kulturbackstube gestattet. Mit Betreten wird die Marktordnung anerkannt.
§ 2 Marktzeiten Für Aussteller: Aufbau am Tag des Flohmart ab 16.00 Uhr – ca.19.30 Uhr. Öffnungszeiten für Besucher: 17.00 Uhr – 19.00 Uhr. Bei vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung erfolgt keine Gebührenrückerstattung.
§ 3 Preise Die Standgebühr beträgt € 10 für Privatpersonen. Die Standgebühr für Gewerbliche Verkäufer wird vom Flohmarktbetreiber individuell ermittelt. Es werden jedoch mind € 50,- eingehoben. Für bedürftige Personen, gemeinnützige Vereine und Kinder, sowie Mitglieder im Verein Bikerei – die offene Radlwerkstatt entfällt die Standgebühr. Kinder unter 14 Jahren brauchen die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten.
§ 4 Ausweispflicht Alle Aussteller sind verpflichtet, bei Eintreffen am Gelände dem Veranstalter am Infostand einen Lichtbildausweis vorzulegen.
§ 5 Standaufbau Das Aufbauen von Ständen ist nur mit Erlaubnis des Veranstalters (Infostand) und nach Unterzeichnung der Flohmarktordnung gestattet. Den Standort können sich die Aussteller selbst, in Folge des Eintreffens aussuchen.
§ 6 Verkauf Privatpersonen dürfen nur solche fahrradspezifische Waren verkaufen, welche sie im eigenen Haushalt bereits einige Zeit selbst verwendet haben. Laut Österreichischem Marktgesetz dürfen Privat Personen nur 3x im Jahr ohne Gewerbeschein verkaufen. Gewerbliche Anbieter: Jeglicher Verkauf von Neuwaren bzw. der Verkauf von mehreren gebrauchten und identischen Artikeln fällt unter das Gewerberecht und bedarf einer Gewerbeberechtigung. Der Stand eines gewerblichen Anbieters ist durch Anbringung eines Firmenschildes als gewerblicher Stand zu kennzeichnen. Gewerbliche Anbieter haben auf Verlangen für jeden Verkauf eine Quittung mit Namen und Anschrift des Unternehmens im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auszustellen. Der Verkauf von Neuwaren ist nur mit Rücksprache des Veranstalters möglich. Der Verkauf von Neuwaren-Kleidung ist generell verboten. Sowohl die aus Österreich als auch aus dem EU-Raum stammenden Händler müssen stets das Original des Gewerbescheines bzw. der Reisegewerbekarte mitführen. Der Mieter hat alle für seine Tätigkeiten erforderlichen Berechtigungen und Bewilligungen selbst einzuholen. Das Gewerberecht wird durch die Flohmarkt Verordnung nicht außer Kraft gesetzt.Gestohlene Güter dürfen keinesfalls verkauft werden!
§ 7 Haftpflicht und Versicherung / Haftung bei Schäden Das Betreten des Flohmarktes geschieht auf eigene Gefahr. Der Betreiber des Radl(teile)flohmarkts haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Für Schäden haftet immer der Verursacher. Der Abschluss von Versicherungen ist den Marktausstellern überlassen. In der gleichen Weise ist die Haftung für außerhalb des Marktbereichs abgestellte Fahrzeuge mit und ohne Waren ausgeschlossen. Die Marktaussteller haften für sämtliche Schäden, die sich aus der Vernachlässigung ihrer Pflichten zur Beaufsichtigung ihres Personals und aus den von ihnen verursachten Verstößen gegen diese Flohmarktordnung ergeben. Das Gelände weist Bodenunebenheiten auf. Der Veranstalter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit.
§ 8 Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.